Geblitzt: BAB 24, km 190.5, FR Berlin, BAB 24- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Der drohende Bußgeldbescheid kann teuer werden. Außerdem droht ab einer Überschreitung vom mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot.

Dies kann Ihnen aber ein erfahrener Verteidiger ersparen.

Bei dieser Messstelle wird ein Einseitensensor vom Typ ESO ES 3.0 oder sein fast baugleicher Nachfolger ESO ES 8.0 zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt.

Dessen Fehler sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer misst die Helligkeitsunterschiede, welche von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden. Hierdurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden.

Dieses führt aber dazu, dass schon kleinste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Berechnung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

Eine besondere Fehlerquelle sind LED- Scheinwerfer. Das Pulsieren des Lichtes ist zwar vom menschlichen Auge nicht wahrnehmbar. Das Messgerät registriert dies aber und kommt hierdurch zu falschen Geschwindigkeitsberechnungen.

Ist der Scanwinkel des Gerätes falsch eingestellt, kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen". Deren Ergebnis sind automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Dieser Justierungsfehler tritt sehr häufig auf.

Bei der Fotolinie handelt es sich um die Linie parallel zur Blickrichtung des Messgeräts. Sie dient zur Überprüfung der Zuordnungssicherheit, wenn etwa mehrere Fahrzeuge hintereinanderfahren. Die Position der Fotolinie müssen die Polizeibeamten in einem Fotolinienbild dokumentieren. Vor jedem Messeinsatz und nach jeder Änderung ist dieses neu zu dokumentieren. Ist dieses Erfordernis nicht erfüllt, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Wird diese ungenau eingestellt, kann bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern nicht überprüft werden, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug oder ein anderes gemessen wurde.

Fehlt es an einer Schulung des Messpersonals an dem Gerät oder ist eine solche nicht ausreichend dokumentiert, wird das Verfahren eingestellt.

Nicht selten ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, obwohl dies ein gesetzliches Erfordernis darstellt. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

In Zusammenarbeit mit einem der anerkanntesten Ingenieurbüros Deutschlands wertet Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Akte und Messdaten aus.

Er stellt dann entsprechende Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


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