Geblitzt: BAB 4, km 105,7, Gem. Lichtenau, Fahrtrichtung Dresden – Aachen-Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Thüringer Polizei, genauer die Zentrale Bußgeldstelle in Artern, macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie das hohe Bußgeld, einen möglichen Punkt oder ein Fahrverbot akzeptieren, lohnt es sich den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn dies kann Ihnen bei dieser Messstelle die drohenden Strafen ersparen. Aufgebaut ist hier nämlich ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Unzuverlässigkeit ist mittlerweile in so vielen Gerichtsverfahren nachgewiesen worden, dass die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren bei dieser Messstelle weit über dem Durchschnitt liegt.

Die Messmethode des Geräts ist einfach erklärt. Ein Laserteppich bedeckt die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Hineinfahrende Autos reflektieren die Signale und senden sie zu dem Sensor zurück. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit bestimmt und dann mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit festgestellt werden.

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu nicht beabsichtigten Verzerrrungen der Rückstrahlsignale. Dieser Fehler tritt so häufig auf, dass allein wegen ihm etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Nach den Herstellervorgaben muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Aber oft ist die Justierung beim Aufbau nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im überlangen Messbereich, hat das Geräte Probleme mit der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot erfolgreich geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusiver der Beauftragung des Gutachters.

Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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