Geblitzt: BAB 5, km 613,05, Basel- Frankfurt- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie an dieser Messstelle von einem Blitzer erfasst wurden und einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe erhalten haben, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed, welche die besten Argumente liefern.

Die Funktionsweise ist einfach. Der Erfassungsbereich liegt 10 und 75 Meter vor dem Gerät. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesendet. 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass dieses Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressinsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 Metern vor der Kamera errechnet wird. 

Damit die Messung exakt genug ist, müssen verschiedene Parameter erfüllt sein, was selten vollständig der Fall ist. Schon beim Aufbau können Fehler passieren. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierfür sind besondere Kenntnisse und Sorgfalt des Messbeamten notwendig. Beides ist oft nicht gegeben. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung muss die vom Hersteller mitgelieferte digitale Auswerteschablone fachgerecht angewandt werden. Hierfür ist eine Schulung notwendig. Kann diese nicht nachgewiesen werden, ist die Genauigkeit der Messung sehr zweifelhaft und eine Verfahrenseinstellung fast sicher. Aber die Messbeamten arbeiten hier auch häufig nachlässig und die angegebene Geschwindigkeit ist dann nicht nachvollziehbar hergeleitet. Umfangreiche Testreihen haben außerdem ergeben, dass bei diesem Gerät serienmäßig bei ca. 50 % der Messungen die tatsächliche nicht mit der angegebenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Es wurde auch schon ganze Messreihen gerichtlich annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die zwingend erforderliche Eichung abgelaufen war. Diese und noch viele andere Fehler können Spezialisten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Der Standort in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  Verteidigungen in anderen Bundesländern gehören zur Routine.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen zur Verfügung.


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