Geblitzt: BAB 6, bei km 569,500, Fahrtrichtung Mannheim-Heilbronn- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle in Karlsruhe wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor? Dieser Verstoß kann zwar ein hohes Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot nach sich ziehen. Aber sollte die Messung angefochten werden, sind die Chancen überdurchschnittlich gut, dass ein erfahrener Verteidiger eine Verfahrenseinstellung erreicht. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen extreme Fehleranfälligkeit ist der Hauptgrund für die vielen erfolgreichen Einsprüche.

Dessen Funktionsweise beruht auf einem einfachen Prinzip. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Die in diesem Bereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Strahlen und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Messwerte ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und somit eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Ergibt sich eine Überschreitung des eingegebenen Grenzwerts, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Jedoch hat dieses einfache System große Schwächen. So führt die überlange Messstrecke zu einer nicht beabsichtigten Strahlenauffächerung und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse und einer massiven Verfälschung der Messdaten. Dies geschieht so häufig, dass allein dieser Fehler bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Messergebnissen führt. Auch treten Fehler bei der Zuordnung auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden. Wird dieses bei der Überprüfung festgestellt, liegt keine sichere und verwertbare Messung vor. Oft wird der Messsensor beim Aufbau nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. In diesen Fällen führen schon minimalste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten oder sind nicht alle Funktionstests lückenlos dokumentiert, ist die Messung ebenfalls unverwertbar. Ist die Geräteeichung erloschen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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