Geblitzt auf der BAB 10, km 43.04 FR Niederlehme- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann die Anfechtung der Messung durch einen spezialisierten Verteidiger das Bußgeldverfahren zu Ihren Gunsten beenden. Denn wegen der Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt.

Die Funktionsweise dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserstrahlen erfassen auf der Autobahn einen Bereich von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Messdaten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Liegt ein Überschreiten des eingegebenen Grenzwertes vor, wird die Kamera aktiviert.

Hier ist aber eine derart lange Messstrecke eingestellt, dass es zu einer nicht geplanten Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse kommt. Selbstverständlich werden dann auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass allein wegen diesem Fehler etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Meist befinden sich auch mehrere Fahrzeuge zeitgleich in dem Messbereich, was zu Schwierigkeiten bei der korrekten Zuordnung führt. Oft ist der Bußgeldstelle dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Zwingend erforderlich ist eine genaue Ausrichtung des Messsensors im rechten Winkel zur Fahrbahn. Sehr häufig ist die Justierung beim Aufbau aber nicht exakt genug und in diesen Fällen führen dann schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Wird eine abgelaufene Geräteeichung festgestellt oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das Messpersonal, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein zertifiziertes Gutachten durch den TÜV erstellen. Mit diesem wird dem hier zuständigen Amtsgericht Fürstenwalde die Unverwertbarkeit der Messung nachgewiesen.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. .

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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