Geblitzt: BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h an dieser Messstelle vor? Dann stehen die Chancen sehr gut, dass Sie mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers die drohenden Strafen verhindern. Denn die überdurchschnittlich viele Verfahren werden nach einem Einspruch eingestellt. Der Hauptgrund dafür ist, dass es fast immer gelingt, Messfehler des hier aufgebauten Messgeräts vom Typ Traffipax TraffiStar S 330 nachzuweisen.

Dieses funktioniert nach folgendem Prinzip.

Es werden in einem Abstand von je einem Meter drei so genannte Piezosensoren in die Fahrbahn verlegt. Überfährt ein Fahrzeug die Fahrbahn und damit auch die Sensoren, werden die Druckunterschiede registriert  und die dadurch gewonnenen Messdaten an einen Rechner weitergeleitet. Dieser rechnet im Rahmen einer Weg-und-Zeit-Analyse die Geschwindigkeit des Fahrzeugs in km/h aus. Sobald der eingegebene Grenzwert überschritten wird, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Der größte Schwachpunkt ist bei dieser Messmethode und an dieser Stelle der Zustand der Autobahn. Der dortige Fahrbahnbelag sollte sich nämlich nach den Herstellervorgaben in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt  diese Voraussetzungen regelmäßig nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse. Oft sind hier die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 30 km/h. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen. Ebenfalls können feinste Erschütterungen auf den anderen Fahrbahnen zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen. Bei dichtem Verkehr führt der zeitliche Abstand zwischen Messung und Aktivieren der Kamera zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das Auto des Betroffenen die behauptete Geschwindigkeit fuhr. 

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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