Geblitzt: BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat. Sie erhalten zunächst einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen und wenn Sie nicht reagieren, ca. vier Wochen später einen Bußgeldbescheid. Die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Etwa 4 km vor dem stationären Blitzer wird die Geschwindigkeit auf 120 km/h und ca. 3 km davor auf 100 km/h beschränkt. Dieses wiederholt sich 2km und 700 m vor der Messstelle. Nach Auffassung des zuständigen Amtsgerichts Hannover Münden soll diese Beschilderung (Schilderbrücke) verkehrspsychologischen Anforderungen genügen. Die Rechtsfigur des Augenblickversagens konnte aber schon erfolgreich geltend gemacht werden Geblitzt wird ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ca. 20 km/h.

Fast immer sind es aber die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ TraffiStar S 330, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf der Basis einer Weg- Zeitmessung. Auf der überwachten Fahrspur sind drei piezoelektrische Drucksensoren in Abständen von jeweils einem Meter in den Fahrbahnbelag eingelassen, diese bilden die drei Wegstecken. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, werden die Sensorsignale dem Piezo- Vorverstärker zugeführt, der drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecke durchführt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird das Messfoto ausgelöst.

Sehr oft fehlt die notwendige Dokumentation der Einweisung des Bedienungspersonals. Dieses ist vom Hersteller aber ausdrücklich in dessen Bedienungsanleitung gefordert. In solchen Fällen kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Fast immer ist der Zustand der Messstelle entscheidend. Der Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen oder schon feine Unebenheiten können zu einer Verzerrung der Messung führen. Diese treten hier aber durch Abnutzung, Witterung und Erschütterungen durch schwere Fahrzeuge fast immer auf. Letztere verursacht auch häufig eine Beschädigung oder Verschiebung der Kabel. Der durch die bei der Abnahmeeichung vorgefundene Zustand der Straße ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr gegeben. Nicht selten werden die Wartungsabstände nicht eingehalten und dann ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen. Auch in solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen. Durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können Experten für Verkehrsmesstechnik diese und andere Fehler finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. In diesem werden die gefundenen Fehler dokumentiert und deren Auswirkung auf die Messung begründet.Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Hannover Münden  die Ungenauigkeit der Geschwindigkeitsbestimmung  nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies tierunproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit  in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu dem hier zuständigen Gericht spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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