Geblitzt: BAB 71, Grabenfeld, Schweinfurt, AD Süd Harz, km 154.6 – 153.1, Eichelbergtunnel- Hilfe vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Das hier aufgebaute Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist aber derart fehleranfällig, dass die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren weit überdurchschnittlich ist. Es lohnt sich also, den gesamten Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen.

Die Funktionsweise dieses Blitzers ist dabei einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und dann wird durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt.

Aber die überlange Messstrecke ist eine der größten Fehlerquellen bei dieser Messmethode. Denn sie ruft eine Auffächerung der ausgesandten Laserimpulse und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale hervor. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig und massiv auf, dass allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist. Bei dichtem Verkehr befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich und dann treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug vom Blitzer erfasst wurde. Für eine ordnungsgemäße Messung muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft ist aber die Justierung beim Aufbau nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Der Hersteller fordert eine Schulung der Messbeamten an dem Gerät, bevor diese die Daten auswerten. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Akte, liegt ein Verwertungsverbot vor. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung, etwa wegen nicht fristgerechter Wartung, abgelaufen ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema