Geblitzt: BAB 9, Höhe km 0,5, in FR AD Nuthetal- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg  (ZBSt Pol BB) wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor? Dann kann Ihnen ein Einspruch die möglichen Strafen ersparen. Denn das hier eingesetzte Lasermessgerät ist derart fehleranfällig, dass überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden. 

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein auf diese Verfahren spezialisierter Verteidiger und erläutert in diesem Artikel die erfolgsversprechendste Vorgehensweise.

Hauptangriffspunkt an dieser Messstelle sind die Fehler des Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed. Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Der Zweck ist die Reflexion durch die ankommenden Fahrzeuge, was eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit ermöglicht. Danach kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber schon die Länge der Messstrecke ist eine übergroße Fehlerquelle. Führt Sie doch zu einer Signalaufweitung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die dadurch verursachte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Tests haben übrigens nachgewiesen, dass auch Sonnenreflektionen auf dem Fahrzeuglack diese Wirkung haben können. Oft ist hier auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt.  Außerdem ist noch folgende Fehlerquelle sehr markant. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugerfassung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto die behauptete Geschwindigkeit fuhr. Vorgeschrieben ist eine vorherige Schulung der auswertenden Beamten. Fehlt hierfür ein Nachweis in der Messakte kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. In Brandenburg erfolgt die Gerätewartung nicht immer termingerecht. Ist deswegen die Geräteeichung abgelaufen, liegt ebenfalls ein Beweisverwertungsverbot vor. Häufig wird auch die vorgeschrieben Aufstellhöhe nicht eingehalten. Auch in diesen Fällen ist die Messung ungültig.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot werden nicht mehr ausgesprochen.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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