Geblitzt: BAB 9, km 0,2 in Fahrtrichtung Leipzig- Bußgeld vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird direkt im Dreieck Potsdam aufgebaut und zwar in Fahrtrichtung Leipzig  in der Kurve von der A 10 zur A 9. Bei der Überfahrt werden zwei Brücken unterquert. An der zweiten Brücke befindet sich der Standort des Messgerätes.

Falls sie von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben kann Ihnen hier ein erfahrener und spezialisierter Verteidiger Bußgeld, Punkte und ein eventuelles Fahrverbot ersparen. 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Messbereich durch die nachfolgend sichtbaren Schilder auf 100 km/h begrenzt, was sich durch den vor allem zu Stoßzeiten dichten Verkehr auf den dort zusammen treffenden Autobahnen erklären lässt. Gerade zu verkehrsschwachen Zeiten liegt hier jedoch auch eine Falle, da das Dreieck sehr gut ausgebaut und mit vielen Fahrspuren versehen ist. Das zuständige Amtsgericht Potsdam geht aber von einer ausreichenden Beschilderung aus.

Aber der Schwerpunkt der Verteidigung liegt hier sowieso auf den Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensor ESO ES 8.0. Dieser sind der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. 

Häufig ist auch die gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO notwendige Eichung abgelaufen. Dann ist die Messung entweder überhaupt nicht zu verwerten oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Dieses hängt vom jeweiligen Antrag des Verteidigers ab. 

Beim Aufbau des Gerätes ist unbedingt darauf zu achten, dass die Justierung parallel zur Fahrbahn erfolgt, die geringste Abweichung verfälscht ebenfalls die gemessene Geschwindigkeit. Hier werden die meisten Fehler gemacht, da beim Aufbau die vom Hersteller gelieferte Wasserwaage zu verwenden ist, was Sorgfalt und Zeit erfordert. 

Auch werden von dem Gerät bei besonderen Fahrzeugtypen unterschiedliche Fahrzeugteile erfasst, was ebenfalls zur Anzeige zu hoher Geschwindigkeiten führt. 

Diese und andere Fehler finden Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse der Rohmessdateien und Messprotokolle.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher Ihre Messung von einem technischen Sachverständigen überprüfen. Dieser benennt die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Basis für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdam die Nichtverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.  Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden. Sämtliche Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.








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