Geblitzt: BAB 13, Abschnitt 111, km 0,53 in Fahrtrichtung Kittlitz- Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Hinter dem Autobahndreieck Spreewald, liegt der Abschnitt 111, in welchem an verschiedensten Orten sowohl in Fahrtrichtung Kittlitz als auch in Fahrtrichtung Lübbenau der mobile Blitzer aufgestellt wird. Hier haben Sie gute Chancen sich mit einem Einbruch gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu wehren.

Fast alle Bußgeldbescheide sind statistisch gesehen angreifbar. Die Gründe für den Erfolg können unterschiedlich sein. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Hier sind es aber fast immer die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ ESO ES 8.0, welche für einen Erfolg sorgen.

Lichtschrankenmessgeräte messen mittels mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnen. Entsprechend funktioniert das bei den Einseitensensoren (ESO), die jedoch nur Helligkeitsunterschiede messen, nicht aber selbst Strahlen aussenden. Schon unmittelbare Sonneneinstrahlung kann die Helligkeit beeinflussen und damit die Messung verfälschen. Der Aufbau des Gerätes und die Justierung auf die Fahrbahn müssen exakt mit der vom Hersteller gelieferten Waage vorgenommen werden. Die geringste Schrägstellung verzerrt die Messung und macht sie ungenau. Hier werden aus Nachlässigkeit oder Trägheit die meisten Fehler gemacht. Natürlich ist auch die Bodenbeschaffenheit im Auge zu behalten. Ist der Boden etwa vom Regen aufgeweicht, kann das Messgerät sacken, wodurch die erforderliche Parallelität zur Straße nicht mehr gegeben ist. Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen, kann es zu Abtastfehlern kommen. Hier können also durch Messungen unterschiedliche Fahrzeugteile (als Anknüpfungspunkt der Messung) falsche Messergebnisse die Folge sein. Oft ist auch die Eichung abgelaufen. Es wurden schon Betroffene ganzer Messreihen von dem hier zuständigen Amtsgericht Senftenberg freigesprochen, weil es an dieser fehlte bzw. diese abgelaufen war. In manchen Fällen kann die Fotoposition durch Lichteffekte (zB. vorauslaufende Schatten oder ähnliches) abweichen. Diese kurze, aber nicht abschliessende Auflistung verdeutlicht, welche Fehlerquellen möglich sind. 

Rechtsanwalt Andreas Junge wird Ihre Messung durch einen Sachverständigen prüfen lassen. Dessen Kosten sowie die des gesamten Verfahrens übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Der Gutachter wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle aus und findet dabei die gemachten Fehler. Diese und deren Auswirkung auf Ihr Messergebnis benennt er in seinem Gutachten. Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdam die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema