Geblitzt: BAB 24, bei km 208,963, Baustelle, in FR Berlin - Tipps vom Fachanwalt!

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Sie sind an dieser Stelle von dem mobilen Blitzer erfasst worden. In dem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg wird Ihnen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts vorgeworfen? Das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot lassen sich hier vermeiden. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es die Schwächen des verwendeten Blitzers vom Typ ESO ES 8.0, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses Gerät ist ein passives, mobiles und rechnergesteuertes Einseitensensormessgerät, welches keinerlei Strahlen (etwa Licht-, Laser- oder Radarstrahlen) aussendet. Es besteht aus folgenden "Bausteinen": dem Sensorkopf= Messbalken, dieser ist ein grauer länglicher Kasten mit fünf Sensoraugen, dem Stativ, auf das der Sensorkopf angebracht wird. Diese Art der mobilen Geschwindigkeitsmessung ist das typische Anwendungsfeld des ESO ES 8.0. Möglich ist aber auch ein Kompletteinbau in Polizeifahrzeuge oder seltener eine stationäre Nutzung. Es gibt noch eine Rechnereinheit mit Messkarte (ist im am Einsatzort unauffällig abgestellten Polizeifahrzeug untergebracht). Dort befindet sich auch der berührungsempfindliche Bildschirm und die digitale Fotoeinrichtung.

Es werden die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge registriert und dadurch die Zeit gemessen, welche diese für die zuvor eingestellte Messstrecke benötigen. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Diese Funktionsweise hat den Fehler, dass schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder einfache Lichtreflexe (wie der Schatten des Fahrzeugs) das Messergebnis zu Ihren Lasten verändern können. 

Das Stativ ist nicht selten auf auf nicht ausreichend festem Untergrund aufgebaut, so dass ein leichtes Absinken durch Erschütterungen, Sogwirkungen oder einen weichen Untergrund geschehen kann. Auch dies hat einen negativen Einfluss auf Ihre Messung und führt zu deren Unverwertbarkeit. 

Der Hersteller fordert ausdrücklich, dass der Sensorkopf mittels der gelieferten Wasserwaage parallel zur Fahrbahn und unter Berücksichtigung der Fahrbahnneigung eingerichtet wird. Auch dieses ist oft nicht dokumentiert und in dem Fall bestehen Zweifel an einer ordnungsgemäßen Messung. 

Wird während der Messung ein entgegenkommendes Fahrzeug passiert, kann es zu Zuordnungsproblemen kommen. Gleiches gilt bei nebeneinander fahrenden Autos. Auch werden von dem Gerät bei besonderen Fahrzeugtypen unterschiedliche Fahrzeugteile erfasst, was ebenfalls zur Anzeige zu hoher Geschwindigkeiten führt. 

Häufig ist auch die gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO notwendige Eichung abgelaufen. Dann ist die Messung entweder überhaupt nicht zu verwerten oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder den  Gerichten ein Gefallen tun muss noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich zu Ihren Gunsten aufzeigt.

Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Neuruppin die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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