Geblitzt: BAB 3, Fahrtrichtung Arnheim- Bußgeld vermeiden- Tipps vom Fachanwalt!

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Sie sind an dieser Stelle von dem Blitzer erfasst worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Duisburg erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar!

Hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die der Verteidigung die besten Argumente liefern. Es handelt sich um ein Lasermessgerät der Firma Vitronic und ist eines der am meisten eingesetzten aber auch umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Teilweise wird es deswegen auch als Blackbox bezeichnet. 

Es misst mittels ausgesandter Laserstrahlen die Zeit, die ein Fahrzeug auf einer zuvor festgelegten Strecke benötigt. Hieraus wird die Geschwindigkeit berechnet. Es hat sich aber in Praxisversuchen gezeigt, dass bei mindestens 50 % der Messungen die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht mit der vom Gerät angezeigten übereinstimmt. Auch in Ihrem Fall ist dieser Fehler nicht ausgeschlossen. Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit arbeitet das Gericht nicht nach den Vorgaben der Gerätezulassung und ist schon daher kein standardisiertes Messverfahren.

Der Hersteller bietet für das verwendete Messgerät Schulungen  für die Messbeamten an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Der Hersteller verweist auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Auch räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung wird von den Gerichten als nicht exakt genug bewertet. Diese Sachkunde wird auch nicht umsonst gefordert. Von überragender Bedeutung für die Genauigkeit Ihrer Messung ist auch die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierfür sind besodnere Sorgfalt und Kenntnisse der Beamten nötig. Wird hier ungenau gearbeitet, kann dies zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung ist die vom Hersteller mitgelieferte digitale Auswerteschablone von entscheidender Bedeutung. Diese wird nachträglich auf das Messfoto gelegt. Schon kleinste Ungenauigkeit kann zu einer Unverwertbarkeit des Fotos führen.  Außerdem wird das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dies führt dazu, dass von einem standardisierten Messverfahren keine Rede sein kann. 

Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Gerätes vorgeschrieben. Es wurde schon ganze Messreihen verworfen und die Betroffenen freigesprochen, weil diese abgelaufen war.  

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Rohmessdaten und Messprotokolle aus. In seinem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Amtsgericht Duisburg nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Vor dem Amtsgericht Duisburg hat er schon überproportional häufig die Interessen seiner Mandanten erfolgreich durchgesetzt.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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