Geblitzt. BAB 11, km 31,14 Fahrtrichtung Berlin- Tipps vom Fachanwalt- Bußgeld vermeiden!

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Gemessen wird an dieser Stelle der BAB 11 zwischen den Anschlussstellen Werbellin und Finowfurt. Kurz vor der Anschlussstelle Finowfurt steht der mobile Blitzer. Sie sind von diesem erfasst wurden und haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten haben?  Ein erfahrener Verteidiger kann hier das drohende Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot ersparen.

Auf dem gesamten Streckenabschnitt wechseln sich Abschnitte ohne zulässige Höchstgeschwindigkeit und Abschnitte mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 120 km/h ab. Dies ist weitestgehend abhängig davon, ob ein ausreichend breiter Standstreifen vorhanden ist oder nicht. Im hier betreffenden Streckenabschnitt ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 120 km/h angeordnet. Die jeweilige Beschilderung erfolgt beidseitig, so dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die entsprechenden Verkehrsschilder von einem aufmerksamen Kraftfahrer wahrgenommen werden können. Zu prüfen ist, ob eine Wiederholung der Verkehrszeichen vorliegt, da anderenfalls unter Umständen von einem entschuldbaren Augenblicksversagen des Betroffenen ausgegangen werden kann.

Relevanter sind hier aber die Schwachstellen des verwendeten Messgerätes vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0. Diese Einseitensensoren (ESO) messen die Helligkeitsunterschiede, die ein fahrendes Fahrzeug auf einer zuvor im Gerät eingestellten Strecke zurücklegt. Aus der Zeit, die hierfür benötigt wird, berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. 

Bei dieser Funktionsweise können aber schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder Lichtreflexe (etwa Schatten des Autos) die Messung negativ beeinflussen. 

Beim Aufbau des Gerätes wird auch nicht immer darauf geachtet, ob das Stativ auf ausreichend festem Untergrund steht, Schon ein geringes Absacken während des Einsatzes verfälscht den Messvorgang. 

Sämtliche Einseitensensoren bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Es sind schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die Eichung abgelaufen war.

Der Sensorkopf des Gerätes misst die Helligkeitsunterschiede. Zu achten ist daher auf die Übertragung der Fahrbahnneigung mittels der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage. Eine Schrägstellung des Sensorkopfes verzerrt nämlich ebenfalls das Messergebnis. Auch hier arbeiten die Messbeamten häufig nicht exakt genug. Gleichfalls muss er genau parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Auch dieses geschieht nicht immer. Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen kann es zu Abtastfehlern kommen. Hier können also durch Messungen unterschiedliche Fahrzeugteile (als Anknüpfungspunkt der Messung) falsche Messergebnisse liefern. 

Zuordnungsprobleme sind ausweislich der Bedienungsanleitung auch dort zu verzeichnen, wo mit einem sehr tief eingestellten Sensor gemessen wird. Hier kann es nämlich vorkommen, dass entferntere Fahrzeugteile und nicht die dem Messgerät zugewandten Fahrzeugteile die Messung auslösen. Auch dann ist die Geschwindigkeit nicht exakt bestimmt. 

Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher Ihre Messung von einem technischen Sachverständigen überprüfen. Dieser benennt die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Basis für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Eberswalde die Nichtverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.  Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden. 

Sämtliche Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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