Geblitzt- BAB 113, km 0,22, Fahrtrichtung Dresden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sind auf der BAB 113 bei Kilometer 0,20 (ehemals: 0,22) in Fahrtrichtung Dresden geblitzt worden? Falls Sie deswegen einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Dieser kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

er Blitzer wird direkt am Schönefeld Kreuz unmittelbar vor den Abfahrten in Richtung BAB 10 aufgestellt.

Die Höchstgeschwindigkeit ist dort wegen des starken Berufsverkehrs auf 100 km/h begrenzt. Vor allem während der auch zahlreich vorkommenden verkehrsschwachen Zeiten stellt die Messstelle daher eine beliebte „Blitzerfalle“ dar.

Nach Auffassung des zuständigen Amtsgerichts Königs- Wusterhausen ist die Beschilderung ausreichend, jedoch kann unter Umständen auch ein Augenblicksversagen in Betracht kommen.

Hauptargument für die Verteidigung ist aber die Fehleranfälligkeit des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 8.0. 

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. 

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.   So hat das Amtsgericht Lübben einen Betroffenen freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation des Betroffenenfahrzeugs steht. Dieses ist ein Beispiel von vielen und soll aufzeigen, dass ein erfahrener Verteidiger bei der Anwendung dieses Gerätes gute Chancen hat, einen relevanten Fehler zu entdecken.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, muss entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich gewährt werden. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher  für jeden Messvorgang ein technisches Gutachten bei einem der angesehensten Spezialisten Brandenburgs erstellen.  Das Gutachten benennt die gefundenen Fehler des Gerätes und begründet deren negative Auswirkung auf die Messung. Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der angegebenen Messwerte nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie einfach in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste sind verfügbar.



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