Geblitzt: BAB 1, km 396,0, Gemeinde Burscheid, Fahrtrichtung Leverkusen- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an dieser Stelle von dem Blitzer erfasst worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Rheinisch- Bergischer Kreis erhalten? Hier lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot abzuwehren. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Das Ergebnis  einer groß angelegten deutschlandweiten Testreihe  zu verschiedenen Messgerätetypen war, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel aufwiesen, 5 % technische Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler beinhalteten.  An dieser Stelle sind es aber besonders die Fehler des verwendeten Messgerätes vom Typ TRAFFIPAX TraffiStar S 330, welche der Verteidigung die besten Argumente liefern.

Die Geschwindigkeit wird mittels Weg- Zeit- Messung mit jeweils drei in Fahrtrichtung hintereinander liegenden Sensoren, die den Druck der Fahrzeugräder registrieren, ermittelt. Anschließend wird bei Überschreitung eines eingestellten Geschwindigkeitsgrenzwertes diese Geschwindigkeit zusammen mit anderen Daten, insbesondere dem Datum, der Uhrzeit und der befahrenen Spur in einem Beweisfoto, welches die zugehörige Verkehrssituation abbildet, dokumentiert und in einer Computerdatei gespeichert.

Das beim Betrieb der Anlage und zur Durchführung der Messungen eingesetzte Personal muss laut Bedienungsanleitung  in die Bedienung der Anlage eingewiesen sein. Oft fehlt dieser Nachweis und die Messung ist dann nicht als exakt zu bewerten oder ein sehr hoher Toleranzabzug zu gewähren. Sehr wichtig ist der Zustand des Messstellenbereiches. Der Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Ausbesserungen des Belages sind nicht zulässig. Dieser Zustand lässt sich schon allein durch das hohe Verkehrsaufkommen, das Gewicht der Schwertransporter und die Witterungsverhältnisse nicht aufrecht erhalten. Daher kommt es automatisch zu Verzerrungen bei der Messung, Auch wurden schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler sind in Ihren Rohmessdaten und Messprotokollen dokumentiert.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt Ihre Messung deswegen durch einen technischen Gutachter überprüfen. Dessen Kosten sowie die des gesamten Verfahrens übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Der Sachverständige wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle Ihrer Messung aus und benennt die gefundenen Fehler und deren Wirkung auf die Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Die örtliche Entfernung spielt hierfür keine Rolle.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich, WhatsApp, Signal und Telegram sowie Telegramm stehen als Messenger zur Verfügung.


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