Geblitzt: BAB 10, km 166,4 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder) / Prenzlau- Bußgeld vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird im nördlichen Bereich des Berliner Rings (BAB 10) in östlicher Fahrtrichtung, sozusagen am Beginn des Dreiecks Oranienburg aufgestellt. Wenn Sie von diesem erfasst wurden und deswegen Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten haben, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder ein mögliches Fahrverbot ersparen. 

Fährt man vom Dreieck Havelland kommend ist zunächst keine Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben. Ca. 320 Meter vor dem Blitzer wird einmalig die Geschwindigkeit durch eine beidseitige Beschilderung auf 120 km/h beschränkt. Diese soll generell als Hinweis genügen, die Anforderungen für ein Augenblicksversagen sind hier aber nicht sehr hoch.

Die besten Argumente liefert hier aber das verwendete Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dieses wurde schon in verschiedenen Urteilen, wegen seiner Fehleranfälligkeit, als "BlackBox" bezeichnet. 

Der Blitzer sendet Lichtimpulse in gebündeltem Strahl aus (100 pro Sekunde). Hiermit wird der Straßenbereich von ca. 10 m bis 75 Meter Entfernung abgetastet, wobei die Fahrbahn, auf der gemessen werden soll, vor Beginn der Messung eingestellt wird. Durch die von den ankommenden Fahrzeugen reflektierten Strahlen, kann die Fahrzeit für die Messstrecke bestimmt und mit diesen Werten die Geschwindigkeit berechnet werden.

Die Strahlenaufweitung kann aber dazu führen, dass die Lichtimpulse von verschiedenen Fahrzeugteilen zugleich reflektiert werden. Diese führt zu einer verzerrten Zeitbestimmung und letztendlich einer falschen Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Das Messgerät soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden und im Stativbetrieb ist es wichtig, das System auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messungen keine negativen Veränderungen ergeben. Schon hier entstehen durch die Nachlässigkeit der Messbeamten oft gravierende Fehler. 

Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung  für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des "Schwenkwinkels", der anhand des Abstandes des mobilen Blitzers zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Ohne die notwendige Schulung und notwendige Sorgfalt, geschehen auch hier Fehler, die zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Daher verlangt der Hersteller ausdrücklich eine Fortbildung der Beamten an seinem Gerät. Findet sich kein entsprechendes Zertifikat in der Akte, ist die Messung nicht ordnungsgemäß.

Der wichtigste Punkt ist die richtige Auswertung des Messfotos, das dieses den einzigen Tatnachweis darstellt. Hierfür ist die korrekte Anwendung der vom Hersteller gelieferten Auswerteschablone notwendig. Werden hier die notwendigen Parameter nicht eingehalten, ist die Messung auch unverwertbar. 

Häufig ist auch die gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO notwendige Eichung abgelaufen. Dann ist die Messung entweder überhaupt nicht zu verwerten oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und weitere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt Ihre Messung deswegen durch einen technischen Gutachter überprüfen. Dessen Kosten sowie die des gesamten Verfahrens übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Der Sachverständige wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle Ihrer Messung aus und benennt die gefundenen Fehler und deren Wirkung auf die Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Oranienburg die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich, WhatsApp, Signal und Telegram sowie Telegramm stehen als Messenger zur Verfügung.


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