Geblitzt: Babenhausen (Hessen), Darmstädter Straße, ggü. Nr. 34, Richtung Darmstadt

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In der Kleinstadt Babenhausen, die etwa in der Mitte zwischen dem bayerischen Aschaffenburg und dem hessischen Dieburg gelegen ist, werden am Ortsausgang in Richtung Darmstadt seit dem Jahr 2016 unliebsame und teure Bilder von Verkehrsteilnehmern gefertigt. Das stationäre, also fest verbaute Messgerät in unauffälligem anthrazit-grau steht in der Darmstädter Straße (Bundesstraße B 26) gegenüber Haus-Nummer 34 und im unmittelbaren Einmündungsbereich zum Parkplatz eines Baumarktes. Es besteht aus einem rechteckigen hohen Kasten, in dem u.a. der Blitz und die Foto-Kamera integriert sind, sowie einem vorverlagerten flachen Kasten mit fünf lichtempfindlichen Sensoren.

Bedenkt man, dass wohl die meisten Berufspendler und Freizeit-Fahrer, die von Aschaffenburg und Umgebung nach Darmstadt fahren wollen oder müssen, durch Babenhausen und damit auch an dieser Messstelle vorbeifahren, so verwundert es nicht, dass es hier nicht selten binnen zwei Wochen zu etwa 110.000 Fahrzeug-Messungen kommt, also fast 9.000 Messungen pro Tag oder umgekehrt betrachtet etwa 2,8 Millionen jährlich!

Zum Verhängnis wird Betroffenen die Messstelle aus zwei Gründen: 

Einerseits werden in der beschriebenen Fahrtrichtung unmittelbar vor der Messstelle zwei Spuren zu einer zusammengeführt, was den einen oder anderen (ortsunkundigen) Verkehrsteilnehmer dazu verleitet, ein rechts fahrendes, langsameres Fahrzeug noch schnell links zu überholen.

Andererseits ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit 2021 aus Lärmschutzgründen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr von 50 km/h auf 30 km/h reduziert, was ebenfalls vielfach – bewusst oder unbewusst – nicht eingehalten wird.

Für die Ahndung derartiger Überschreitungen ist dann das Regierungspräsidium Kassel als zentrale Bußgeldstelle für das Bundesland Hessen zuständig. Wenn von dort Anhörungsbögen oder gar Bußgeldbescheide versendet werden, heißt es darin regelmäßig wie folgt: 

Ihnen wird vorgeworfen, am … um … Uhr in 64832 Babenhausen, Darmstädter Strasse ggü. Nr. 34 als Führerin des Pkw … folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: … km/h [je nach Tageszeit: 50 oder 30 km/h]

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h

Beweismittel: Sensormessung und Foto

Zeuge: …, Stadtverwaltung Babenhausen

Sollte ein solcher Tatvorwurf unkritisch hingenommen werden, wenn man an der besagten Stelle geblitzt wurde?

Dies kommt freilich immer auf den Einzelfall an. Bei Fällen, die sich im Verwarnungsgeld-Bereich ohne Punkte-Folge bewegen, erscheint es aus unserer Sicht in der Regel unverhältnismäßig, eine Prüfung vorzunehmen.

Ab einer Überschreitung um 21 km/h ist für Pkw- und motorisierte Zweirad-Fahrer aber die Punkteschwelle erreicht. Dann und erst recht bei gravierenden oder wiederholten Verstößen, die die zusätzliche Gefahr eines Fahrverbots nach sich ziehen, sollte die Messung vollumfänglich einer fachkundigen Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterzogen werden.

Denkbare Verteidigungsansätze gibt es bei dem hier zum Einsatz kommenden Einseitensensor vom Typ ES 3.0 viele:

Zuweilen sind die gefertigen Beweisfotos qualitativ nicht geeignet, den Betroffenen als Fahrer der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu identifizieren.

Häufig streiten wir uns für unsere Mandanten mit der zuständigen Bußgeldbehörde und/oder dem zuständig werdenden Amtsgericht Dieburg über unzureichende Beweisunterlagen wie etwa Nachweise über durchgeführte Wartungen, Reparatur- oder sonstige Eingriffe am Messgerät

In messtechnischer Hinsicht ist sehr spannend, dass es bei der zugrundeliegenden Mess-Technik gerade bei aktuellen Fahrzeugen mit gepulstem LED-Tagfahrlicht oder auch LED-Hauptscheinwerfern zu Messfehlern kommen kann, mithin ein zu hoher Geschwindigkeitswert ausgewiesen werden kann. Derartiges überprüfen wir mit Hilfe eines kompetenten Sachverständigenbüros, mit dem wir seit Jahren intensiv zusammenarbeiten. Schnell kann es dann dazu kommen, dass zumindest ein drohendes Fahrverbot oder ein Punkte-Eintrag abgewendet werden können und Betroffene nur noch mit deutlich milderen Rechtsfolgen auskommen müssen. Einzelheiten können in unserem Rechtstipp „Sachverständige beweisen: Einseitensensor ES 3.0 misst Geschwindigkeit bei LED-Scheinwerfern falsch!“ nachgelesen werden.

Die Kosten für unsere (oben nur ansatzweise umrissene) Tätigkeit sowie ein Sachverständigengutachten werden von einer bestehenden Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen. Unter bestimmten Umständen kann alternativ rückwirkend eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen werden. Gerne beraten wir im Rahmen eines kostenlosen Vorgesprächs auch hierüber.


Dr. jur. Sven Hufnagel

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. Sven Hufnagel ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen spezialisiert. Mit 18-jähriger Erfahrung aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren hat er auch die hier besprochene Messstelle häufig überprüft. Er ist bundesweit tätig. 

In der großen „Focus-Anwaltsliste“ wurde er in den Jahren 2015 bis 2021 durchgehend als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ aufgeführt. Zudem wurde seine Kanzlei im Stern-Magazin für die Jahre 2020 bis 2022 als eine von „Deutschlands besten Kanzleien im Verkehrsrecht“ bezeichnet. 

Weitere Informationen: www.fahrverbot-rechtsanwalt.de



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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