Geblitzt: Bad Dürrenberg, Stadt, Bad Dürrenberg, Nempitz, BAB 9, km 132,900, Ri. Berlin- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle der Polizeiinspektion Magdeburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers haben Sie gute Chancen den Vorwurf erfolgreich anzufechten. Denn die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die Hauptursache, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dieses Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Fahrzeuge im Messbereich reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die Messlänge von 75 Meter verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale in Form eines Impulskegels, was wiederum eine Verzerrung der Rückstrahlsignale zur Folge hat. Die damit einhergehende Verfälschung der Rückstrahlsignale tritt so häufig auf, dass schon wegen dieses Serienfehlers etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts und häufig treten dadurch Ungenauigkeiten bei der Objekterfassung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Oft wird auch beim Aufbau der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.  Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein oder in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal fehlen, hat der Verteidiger nach ständiger Rechtsprechung das Recht, der Verwertung des Messergebnisses zu widersprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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