Geblitzt bei Mainz, BAB 60 (km 15,1) – auffällig viele Verfahrenseinstellungen (2021)

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir hatten bereits im Jahr 2019 einen ausführlichen Anwalts-Tipp für Betroffene veröffentlicht, die an besagter Stelle und nur etwa 70 m hinter einem 80er-Schild (nach vorangegangener 100er-Zone) geblitzt wurden. Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf diesen Bericht verwiesen werden: „Blitzer prüfen lassen (v.a. bei LED): BAB 60, Mainz-Hechtsheim – km 15,1 – Richt. Bingen – 80er-Zone“.

Seither fällt uns hier – insbesondere im laufenden Jahr 2021 – eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Verfahrenseinstellungen in kürzester Folge nach einem einzigen mehrseitigen Schriftsatz auf.

Dabei ist nicht zu erfassen, womit dies zusammenhängt – denn inhaltliche Begründungen enthielten die förmlichen Einstellungsschreiben der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer noch in keinem einzigen der von uns geführten Fälle und fast immer wird uns trotz wiederholter nachträglicher Anforderungen der Zugang zur amtlichen Akte in einer zu kritisierenden Weise verwehrt. Somit können wir allenfalls mutmaßen, welche unserer zahlreichen Anforderungen von Daten und Unterlagen sowie welche rechtliche Argumentation den sprichwörtlichen Stich ins Wespennest setzt.

Aus gleichem Grund ist auch nicht zu erklären, warum es umgekehrt bei gleicher Bearbeitungsweise (natürlich auch bei uns) Fälle gibt, die nicht eingestellt werden.

Fakt ist jedenfalls, dass sich zumindest bislang keinerlei „Muster“ bei den Verfahrenseinstellungen erkennen lässt und es dabei nicht etwa stets um geringfügige Fälle geht, die „aus Lästigkeitsgründen“ eingestellt würden. Denn das gleiche Resultat wurde auch schon bei Mandaten erzielt, die mit zweimonatigen Fahrverboten belegt waren.

So bleibt bei seriöser Darstellung nicht mehr und nicht weniger festzuhalten, als dass offensichtlich irgendwelche Probleme an dieser Messstelle vorhanden sind, die bei gezieltem anwaltlichen Vortrag die Sachbearbeiter beim Polizeipräsidium Rheinpfalz dazu bewegen, in großem Umfang Verfahren gegen Betroffene einzustellen, wodurch diese vor Geldbußen, Punkten und oftmals auch Fahrverboten verschont bleiben. Nach unseren statistischen Auswertungen kommt es zu derartigen Verfahrenseinstellungen verstärkt und sicherlich aus Kostengründen dann, wenn die anwaltliche Fall-Bearbeitung bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens und schon vor Erlass eines Bußgeldbescheides gestartet wurde.

Nach alldem sollte (zumindest bei bestehender Rechtschutzversicherung) jeder, dem vorgeworfen wird, auf der Autobahn A 60 vor der Abfahrt Hechtsheim-Ost in Fahrtrichtung Bingen vom Einseitensensor Typ ES 3.0 mit zu hoher Geschwindigkeit erfasst worden zu sein, eine Prüfung des Tatvorwurfs durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt vornehmen lassen.


Dr. Sven Hufnagel
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. jur. Sven Hufnagel ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen, insbesondere nach Geschwindigkeitsverstößen, spezialisiert und weist 18-jährige Erfahrung aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren auf. Er ist bundesweit tätig. 

In der „Focus-Anwaltsliste“ wurde er in den Jahren 2015 bis 2021durchgehend sieben Jahre hintereinander als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ aufgeführt.

Weitere Informationen: www.fahrverbot-rechtsanwalt.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel

Beiträge zum Thema