Geblitzt: 10178 Berlin – Kreuzung Mollstraße/Otto-Braun-Straße – Bußgeld vermeiden

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Sie haben einen Anhörungbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle erhalten? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie  zu verschiedenen  Messgeräten wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch unbrauchbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung unzureichend  waren und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Es gibt also viele Gründe, weshalb ein Einspruch Erfolg haben kann.

Hier sind die zahlreichen Mängel des verwendeten Messgerätes  PoliscanSpeed die besten Argumente für eine erfolgreiche Verteidigung. Dieses ist ein kombiniertes Messgerät, welches Geschwindigkeit- als auch Rotlichtverstöße misst. Für dieses Gerät ist das Auftreten von Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugerfassung charakteristisch.  

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es werden kontinuierlich  Laserstrahlen in Bündelform ausgestrahlt. Das ankommende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Blitzer zurück. Dieser kann dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen und hiermit die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Fahrzeugteil reflektiert. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und somit auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Sehr oft verursachen die Messbeamten Aufbaufehler (etwa die falsche Einstellung des Scanwinkels) oder werten die Messdaten nicht genau aus. Daher fordert der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung des Personals vor dem ersten Einsatz. Befindet sich in der Akte kein entsprechendes Zertifikat, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen (was auch nicht selten der Fall ist). so wird die gesamte Messreihe annulliert. Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokumentation erfolgen nicht gleichzeitig. Daher kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen wird, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Um dies auszuschließen, ist auf der Fotoaufnahme stets ein sogenannter (zur Messung gehörender) Auswerterahmen zu sehen. Jedoch nur wenn der Auswerterahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar.

Die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist ebenfalls nicht fehlerfrei. An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig, zu Änderungen der Ampeleinstellungen. Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Messgeräte berücksichtigt werden.  Diese werden aber unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Dieses zwingende Erfordernis wird keineswegs immer eingehalten. So kommt es zu den berühmten drei Sekunden, für welche der Fahrer schwört, er habe kein Rot gesehen.

Diese und noch weitere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden. 

Daher lässt Rechtsanwalt Junge ein technisches Gutachten erstellen. In diesem werden alle Messdaten ausgewertet, die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der angegebenen Daten dem hier zuständigen Amtsgericht Tiergarten nachgewiesen werden. Das Ergebnis ist dann ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder ein vorher vielleicht mögliches Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt  pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie  im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder  rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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