Geblitzt: Borna B 176, i.H. Straßenmeisterei, FR Bad Lausick- Bußgeld vermeiden!

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Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen, weil Sie hier schneller waren als die erlaubten 30 km/h? Falls Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, lohnt sich die Beauftragung eines speziealisierten Verteidigers. Dieser kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. An dieser Messstelle sind es fast immer die Schwachstellen des verwendeten Messgerätes vom Typ Leivtec XV3, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses Lasermessgerät ist zusätzlich mit einer Videodokumentation versehen und kann an beiden Fahrbahnseiten oder auch  außerhalb der Fahrbahn auf einer Brücke aufgestellt werden. Bei diesem Messverfahren wird die Veränderung des Abstandes zum Messobjekt gemessen und registriert. Die Infrarotstrahlen werden mit 50 mrad ausgesendet (zum Vergleich: Ein Lasermessgerät strahlt die Lichtimpulse mit 3 mrad gebündelt aus). Dadurch wird eine Fläche von ca. 2,5 m Breite und 2,0 ,m Höhe in einer Messentfernung von ca. 40 bis 50 m gleichmäßig bestrahlt. Dort findet die eigentliche Messung statt, deren Dauer bis zu einer Sekunde beträgt. Nach der erkannten Einfahrt eines Fahrzeuges in den Messbereich wird eine große Anzahl von Infrarotimpulsen ausgesandt, am gemessenen Fahrzeug reflektiert und durch einen Empfangssensor am Messgerät registriert. Die gemessene Laufzeit dieser Impulse- halbiert und multipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit- ergibt die Entfernung zum Messobjekt. Aus dem Ergebnis von 30 bis 300 einzelnen Teilmessungen ergibt sich die Veränderung der Entfernung zum gemessenen Fahrzeug, daraus leitet sich die Geschwindigkeit ab. 

Die hier häufig auftretenden Fehler sind die folgenden. Das Bedienpersonal muss laut Bedienungsanleitung umfassend in die Funktion und Bedienung des Messgerätes eingewiesen worden sein. Häufig fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte und die Messung kann nicht als exakt gewertet werden. Gleichfalls wird eine Sichtkontrolle gefordert, die hilft, Geräteteile und Kabel auf sichtbare Schäden zu prüfen. Auch sollen allen dem Gerät und  an den Gerätekomponenten angebrachte Eichsiegel und Eichaufkleber überprüft werden. Dieses zu dokumentieren wird auch nicht selten vergessen. Nach der Rechtsprechung (z.Bsp. AG Baden- Baden 17 Oli 306 Js 15109/10) bedarf die dauernde Videoaufzeichnung einer Ermächtigungsgrundlage, die hier fehlt. Sollte das Gerät also ununterbrochen aufnehmen, kann der Verteidiger hier einen Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung rügen, was zu einem Beweiserhebungsverbot führt und damit zu einer Nichtverwertbarkeit der Messung. Auch werden häufig fälschlicherweise die Formate 16: 9 Full und Cinema verwendet. Damit wird die Messung nach neuester Rechtsprechung unzuverlässig. Experten für Verkehrsmesstechnik können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle diese und noch viele andere Fehler finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder den  Gerichten ein Gefallen tun muss noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich zu Ihren Gunsten aufzeigt.

Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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