Geblitzt auf der BAB 24, km 148,80- Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben? Dann folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Hier kann Ihnen aber ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Aufgestellt ist der Blitzer in dem etwa 10 km langen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Meyenburg und Putlitz, genauer etwa 1,7km vor dem Parkplatz Dorngrund.

In dem etwas über 10 km langen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Meyenburg und Putlitz werden amtliche Messungen durchgeführt. Das mobile Messgerät wird hier etwa 1,7 km vor dem Parkplatz Dorngrund am rechten Fahrbahnran

Die Beschilderung kommt nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgerichts Perleberg ihrer Hinweispflicht ausreichend nach. Nur bei bestimmten Voraussetzungen wird ein Augenblicksversagen angenommen. 

Jedoch sind hier die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed die Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs. Dieses Gerät wird seit seiner Einführung von den Gerichten massiv kritisiert. Dieses führte dazu, dass zwischenzeitlich die gesamte Software ausgetauscht wurde. Die durch das  Messprinzip bedingten Fehler bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Dieser Blitzer sendet kontinuierlich kurze Laserimpulse im Infrarotbereich aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Steht das Stativ nicht auf ausreichend festem Untergrund, kann es bei Feuchtigkeit oder durch die Sogwirkung des Verkehrs absinken. Aber jede kleinste Veränderung der Messposition führt zu einer Verfälschung der Messergebnisse.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden. Diese werde im Rahmen einer Akteneinsicht von der Bußgeldstelle an einen Rechtsanwalt übersandt.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten. In dem Gutachten werden die gefundenen technischen Fehler aufgelistet. Auf dessen Grundlage kann bei Gericht ein Beweisantrag gestellt werden, der die Ungenauigkeit der Messung nachweist. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen auf jeden Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und ist  Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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