Geblitzt auf der BAB 9, km 6,6 in FR Leipzig- Bußgeld,Punkte und Fahrverbot erfolgreich vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen?

Dann kann der folgende Bußgeldbescheid teuer werden. Schon bei 21 km/h zuviel drohen ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt, bei 26 km/h darüber sind es 80 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich alle 5 km/h und im Wiederholungsfall kann die jeweilige Strafe sogar höher ausfallen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Am Autobahndreieck Potsdam beginnt die BAB 9 mit aufsteigender Kilometerzahl, so dass sich der Blitzer etwa sechseinhalb Kilometer entfernt vom Autobahndreieck Potsdam befindet. Konkret wird er zwischen den Anschlussstellen Beelitz-Heilstätten und Beelitz aufgestellt. 

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel geht von einer ausreichenden Beschilderung aus. Die beidseitigen Schilder würden ausreichend auf die Beschränkung von 80 km/h hinweisen. In Ausnahmefällen wird aber auch auf ein Augenblicksversagen erkannt.

Der eigentliche Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind aber die zahlreichen Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0.

Charakteristisch  an dem Gerät ist sein Messbalken (Sensorkopf). Auf diesem sind fünf Helligkeitssensoren angebracht. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche  von den  herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen bestimmen die jeweilige Entfernung des KfZ zum Messgerät. Hierdurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mittels dieser Werte erfolgt die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode, welche nur auf Helligkeitsunterschiede setzt, können schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf den Blitzer die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen. 

LED-Scheinwerfer führen zu gravierend falschen Messergebnissen. Grund hierfür ist, dass die Lichtquelle pulsiert, indem das Licht in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Genau dieses Ein- und Ausschalten des Lichts ist für den Blitzer ein Problem, weil er zumindest für die Dauer seiner Messung eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile benötigt, um einen Messwert bilden zu können. Das LED-Licht verursacht jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen in den jeweiligen Messkurven auftauchen und so zu einer falschen Berechnung des Geschwindigkeitswerts führen.

Lichtschrankenmessgeräte bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr gültigen Eichung. Ist diese erloschen ist die Messung nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgerichts Brandenburg an der Havel nicht verwertbar. Es wurden deswegen schon Betroffene ganzer Messreihen freigesprochen. 

Beim Aufbau des Gerätes wird mit der zu dem System gehörenden Neigungswaage die Fahrbahnneigung der Fahrbahn in Längsrichtung gestimmt. Oft geschieht dieses zu nachlässig und die Messung ist durch die falsche Ausrichtung nicht exakt. Sogenannte Schrägfahrten führen automatisch zu erhöhten Messergebnissen.

Bei dichtem Verkehr, Überholmanövern oder entgegenkommenden Fahrzeugen kann es Schwierigkeiten mit der Zuordnung geben.  Dann ist nicht ausreichend nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Es reicht dem Messgerät schon aus, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Dies ist vor allem dann kritisch zu bewerten, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen.

Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einer der angesehensten Prüfanstalten des Landes Brandenburg Ihre Daten analysieren. Deren Gutachten ist die Basis für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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