Geblitzt: Burg, Stadt Burg, BAB 2, km 69,200, Baustellenbereich, Ri. Berlin- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Sachsen- Anhalt in Magdeburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Einstellungsquote liegt hier weiter über Durchschnitt. Grund für den Erfolg des Einspruchs ist dabei fast immer die Fehleranfälligkeit des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Durch die dabei gewonnenen Daten kann die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit ermittelt werden. Auf dieser Grundlage findet dann eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch verursacht die Überlänge der Messstrecke eine Auffächerung der ausgesandten Signale. Der dadurch entstehende Signalkegel führt aber auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden damit auch die Messdaten verfälscht. Dies geschieht so häufig und massiv, dass schon aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, entstehen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Ein sicheres Indiz für diesen Fehler ist die Abbildung eines weiteren Fahrzeugs oder Fahrzeugteils auf dem Messfoto. Der Messsensor muss außerdem unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Häufig ist aber die Ausrichtung nicht genau genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Ist zum Zeitpunkt der Messung die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Ein Verwertungsverbot liegt auch vor, wenn in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal fehlt. Sind die Messdaten nicht vollständig gespeichert, wird ebenfalls das Verfahren eingestellt. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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