Geblitzt: Cottbus, Breitscheidplatz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, ein Geschwindigkeitsverstoß oder ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen?

Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwachstellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Fehler bei der Datenauswertung führen bei jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Das Gerät hat Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordung, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts befinden.

Die falsche Einstellung des Messwinkels führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Auch die Bestimmung von Rotlichtverstößen ist nicht beanstandungsfrei.

Dieser Blitzer wird unabhängig von der Ampel gewartet. Dadurch entstehen Zeitfenster, in denen die Messung nicht mit den tatsächlichen Ampelphasen übereinstimmen. Dies sind die berühmten drei Sekunden, für welche  der Fahrer beschwören kann, dass noch keine Rotphase vorlag. 

Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese werden ebenfalls  separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben.

Oft erfolgt die Wartung nicht fristgerecht und das Ergebnis ist die Ungültigkeit der Geräteeichung. Dann wird, egal welcher Verstoß vorliegt, die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Cottbus nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Andreas Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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