Geblitzt: Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,525, Fahrtrichtung Frankfurt/Main-Bußgeld verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Besonders bei dieser Messstelle treten aber vermehrt Messfehler auf, weswegen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs überdurchschnittlich hoch. Denn aufgestellt ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Unzuverlässigkeit wurde in zahllosen Gerichtsverfahren nachgewiesen.

Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Die Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dadurch ist ein Bestimmen der für die Strecke nötigen Fahrzeit möglich und somit die Berechnung der Geschwindigkeit.

Jedoch wird kommt es durch die Länge der Strecke zu einer Impulsauffächerung und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Schon aus diesem Grund ist bei ca. der Hälfte aller Messungen die angezeigte Geschwindigkeit falsch. Auch ist der Messsensor nicht immer im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dabei führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Bei dichtem Verkehr treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle auf Nachfrage kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das fotografierte Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, Nach ständiger Rechtsprechung wird in diesen Fällen die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.  Befindet sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Blitzertyp geschult wurden, kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema