Geblitzt: Esterwegen-Bockhorst, B 401, Abschnitt 50, Höhe Station 3,7, Fahrtrichtung Oldenburg- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird durch die Bußgeldstelle des Landkreis Emsland ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vorgeworfen. Die drohenden Strafen können dann bei dieser Messstelle überdurchschnittlich häufig durch einen Einspruch abgewehrt werden. Denn eine Überprüfung des Messvorgangs weist fast immer Fehler des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ TraffiStar S350  nach.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von über 50 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch kommt es wegen der Länge der Messstrecke zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die dadurch hervorgerufene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereichs des Blitzers, was Schwierigkeiten bei der Zuordnung hervorrufen kann. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, welches Auto tatsächlich gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann sind automatisch überhöhte Geschwindigkeitswerte die Folge. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, liegt ein Verwertungsverbot vor. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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