Geblitzt: Flensburg, Werftstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Wenn Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, stehen die Chancen sehr gut, dem drohenden Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot zu entgehen.

Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung der massiven Kritik durch die Gerichte ausgesetzt. Um weiterhin als standardisiertes Messverfahren anerkannt zu werden, wurde zwischenzeitlich sogar dessen gesamte Software ausgetauscht.

Doch genutzt hat dies wenig, denn die charakteristischen Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind geblieben.

Die Funktionsweise des Blitzers ist einfach erklärt. 

Sein Erfassungsbereich liegt bei 10 bis 75 m. Es werden kontinuierlich Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesandt, genauer 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und einer Ausweitung von 45 mal 140 cm auf 75 m. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass die Strahlen von verschiedenen Fahrzeugteilen zurückgesandt werden. Hieraus ergibt sich ein dreidimensionales Bild. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus welcher sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 Metern vor der Kamera errechnet wird.

Allerdings haben zahlreiche gerichtlich in Auftrag gegebene Testreihen gezeigt, dass bei mindestens jeder zweiten Messung die Strahlenaufweitung zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsberechnung führt. 

Gleichfalls werden bei über 50 % aller Messungen die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Berüchtigt sind die Zuordnungsschwierigkeiten des Geräts. Besonders bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten kann die Bußgeldstelle bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht nachweisen, dass tatsächlich diese Geschwindigkeit bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Die Justierung des Gerätes muss unbedingt die vorhandene Fahrbahnneigung berücksichtigen. Sehr oft wird der Schwenkwinkel nicht mit der nötigen Genauigkeit ausgerichtet. Dies führt aber schon bei der Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Sollte sich in der Akte kein Nachweis finden, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung nicht als exakt bewertet werden.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch eine Vielzahl anderer Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. 

Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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