Geblitzt: Fuldatal, B 3, Im Schocketal, Bereich BHS, FR Han.-Münden- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Zögern Sie nicht, sich von einem spezialisierten Verteidiger beraten zu lassen. Denn die Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sind eine sehr gute Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät erfasst die Straße auf einer Länge von 75 Metern durch ausgesandte Laserimpulse. Fährt ein Auto in den Messbereich hinein, reflektiert es diese und sendet sie zum Messsensor zurück. Dies ermöglichte eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber gerade die Länge der Messstrecke verursacht eine Verzerrung der Rückstrahlsignale, was bei etwa jeder zweiten Messung zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Beim Aufbau wird der Messsensor nicht immer exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, obwohl schon die geringste Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Passieren mehrere Fahrzeuge den Messbereich, entstehen Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, darf die Messung nicht verwertet werden. Auch wenn in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten fehlt, liegt ein Verwertungsverbot vor. 

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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