Geblitzt: Gem. Bad Sachsa B243 in Höhe Abfahrt Bad Sachsa, Abs.25 St.01 Rtg. Mackenrode- Bußgeld verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vor? Dann ist die Grundlage eine Messung mit dem Lasermessgerät PoliScan Speed. Zu ihrem Glück ist dieses derart fehlerbehaftet, dass sehr gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch bestehen.

Die von dem Messsystem ausgestrahlten Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Metern. Sie werden von den vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Hierdurch ist eine Bestimmung der Fahrzeit möglich, die für die eingegebene Strecke benötigt wird. Mit Hilfe dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Aber so sicher und einfach dieses Messprinzip wirkt, so unzuverlässig kann es sein. Schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein aus diesem Grund ist etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch. Für eine fehlerfreie Messung muss außerdem der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschieht dies aber kleinen Abweichungen, was immer zu überhöhten Messergebnissen führt. Passieren mehrere Fahrzeuge hintereinander den Messbereich, ist der Bußgeldstelle oft kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Befindet sich in der Messakte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema