Geblitzt: Gemarkung Dibbersen, BAB 1, Station AL-A1-310-1400- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle des Landkreises Harburg ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorgeworfen? Dann können Sie die drohenden Strafen fast immer mit der Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers vermeiden. Denn eine anwaltliche  Überprüfung des Vorgangs führt überdurchschnittlich häufig zu einer Verfahrenseinstellung. Grund ist dabei fast immer die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Das Gerät sendet Laserimpulse aus welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Hineinfahrende Pkw reflektieren diese und senden sie zu dem Sensor zurück. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für die Strecke benötigten Fahrzeit und mittels einer Weg- Zeit Berechnung kann die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber die überlange Messstrecke ist der größte Schwachpunkt der Messung. Denn sie verursacht eine Signalauffächerung und damit verbunden eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich werden dadurch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig und massiv, dass allein schon wegen dieses Serienfehlers etwa die Hälfte aller angezeigten Geschwindigkeiten falsch ist. Für eine exakte Geschwindigkeitsbestimmung muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Leider ist der Aufbau oft nicht exakt genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abgebildete Auto die Strahlen reflektiert hat. Fehlt in der Messakte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger erfolgreich ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusive der Beauftragung des Gutachters.

Seine Erfolgsquote bei Bußgeldverfahren liegt weit über dem Durchschnitt.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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