Geblitzt: Großhansdorf, BAB1, km 21,00, Rtg. Lübeck- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Laut eines Anhörungsbogens der Bußgeldstelle Stormarn sollen Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten haben?

Dann folgt innerhalb der nächsten drei bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid. Doch bei dieser Messstelle lohnt es sich dagegen vorzugehen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Zwar ist dieses noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, aber gerichtlich angeordnete Testreihen haben immer dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei mindestens jeder zweiten Messung zu Geschwindigkeitsangaben, die nicht mit der tatsächlich gefahrenen übereinstimmen.

Ein sehr häufiger Aufbaufehler ist die ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt zu einer sogenannten Schrägmessung und damit automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem Messvorgang. Daher entstehen besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung verworfen.

Sollte zum Zeitpunkt der Messung die Eichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.en Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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