Geblitzt. Haan, A 46, km 90,867, RF NE- Bußgeld vermeiden- Tipps vom Fachanwalt!

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Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Mettmann erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Poliscan Speed, die dem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Es handelt sich um Lasermessgerät der Firma Vitronic, welches mittels einer Weg- Zeit- Messung die Geschwindigkeit bestimmt. Spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 ist es eines der meist umstrittenen Messgeräte Deutschlands. 

Schon beim Aufbau können Fehler entstehen. Das Gerät soll laut Herstellerforderung sehr dicht am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb ist es wichtig, das Messsystem auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messung keine negativen Veränderungen ergeben. Auf dieses Erfordernis wird von den Messbeamten oft nicht ausreichend geachtet. Der Hersteller bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist ausdrücklich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System eben nicht von eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Fortbildungsnachweis in der Akte und die Messung kann dann nicht als exakt genug bewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau dringend notwendig. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. 

Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar. Nach der Bedienungsanleitung ist eine Verwerfung geboten, wenn zum Bespiel bei einer Frontmessung innerhalb der Schablone weder ein Vorderrad noch ein Kennzeichen zu sehen sind, die Unterseite der Schablone sich nicht unterhalb der Räder des gemessenen Fahrzeugs befindet, Teile anderer Verkehrsteilnehmer, die sich in gleicher Fahrtrichtung auf derselben  oder einer benachbarten Fahrspur befinden, innerhalb der Schablone sichtbar sind oder bei einer Heckmessung weder ein Vorderrad noch das Kennzeichen innerhalb der Schablone zumindest teilweise erkennbar sind.

Tests haben außerdem ergeben, dass bei mindestens 50 % der Messungen die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Es wurden auch schon ganze Messreihen verworfen und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen war.

Diese und andere bei Ihrer Messung aufgetretene Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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