Geblitzt: Hamburg- Mitte, Horner Kreisel, Einfahrt Hammer Straße in FR Sievekingsallee- Bußgeld verhindern!

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Wenn Sie einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg erhalten haben, weil Sie hier geblitzt wurden, kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Entweder wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten das Rotlicht der Lichtsignalanlage missachtet oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit  innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten.

War das Signal länger als eine Sekunde auf Rot, liegt ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dann drohen ein Bußgeld von 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es ab 21 km/h zuviel einen Punkt und ab 26 km/h noch ein Monat Fahrverbot. Selbstverständlich wird auch hier noch ein Bußgeld verhängt.

Fahranfängern droht in allen Fällen die kostenpflichtige Teilnahme an Aufbauseminaren und die Verlängerung der Probezeit.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und bei dieser Messstelle sind die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses ermittelt durch das Aussenden von Laserimpulsen die Geschwindigkeit und Position ankommender Fahrzeuge.

Testserien haben aber ergeben, dass eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei mindestens jeder zweiten Messung zu nicht zutreffenden Messergebnissen führt.

Auch werden die relevanten Daten bei über 50 % aller Vorgänge außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwerwiegende Verstoß gegen die Zulassungsgenehmigung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Dieser Blitzer hat außerdem Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen. So kann bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern nicht immer nachgewiesen werden, dass die Messung auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betraf.

Nicht selten wird bei Wartungsarbeiten der Scanwinkel verstellt. Dieses führt zu sogenannten "Schrägmessungen". Deren Ergebnis sind automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben und Ungenauigkeiten bei der Behauptung eines Rotlichtverstoßes.

Der Blitzer wird separat von der Ampelanlage gewartet. Eine Änderung der Signalphasen führt daher zu Zeitfenstern, in denen die Ampel nicht auf Rot geschaltet ist, der Blitzer aber trotzdem beginnt einen vermeintlichen Verstoß zu registrieren.

Den gleichen Effekt haben Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, welche getrennt von den Ampelwartungen in das Gerät eingegeben werden.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, was nicht selten festgestellt wird, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Ein erfahrener Verteidiger wird diese als Grundlage für Beweisanträge nutzen, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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