Geblitzt: Hamburg-Nord, B433 Langenhorner Chaussee- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten.

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg nach vier bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. Ab einer Überschreitung von mehr als 20 Km/h droht neben dem Bußgeld ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot. 

Fahranfänger müssen mit der Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes PoliscanSpeed sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messmethode basiert auf dem Aussenden von Laserimpulsen, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt werden. Die dabei ermittelten Werte ermöglichen ein Bestimmen der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Sollte der Grenzwert überschritten werden, wird die Kamera ausgelöst.

Aber Testreihen mit diesem Gerät haben ergeben, dass bei etwa 50 % aller Messungen eine fehlerhafte Datenverarbeitung vorliegt. In diesen Fällen stimmt die "gemessene" Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen überein. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung aufgetreten sein.

Bei mehr als der Hälfte aller Messungen werden die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben. 

Die zur Wartung eingesetzten Beamten justieren sehr oft den Scanwinkel nicht genau. Jedoch führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Auch aus diesem Grund muss das Messpersonal speziell an diesem Gerät geschult werden. Ist dieses in der Akte nicht vermerkt, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldbehörde im gerichtlichen Verfahren kein Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Sollte die Eichung des Gerätes nicht fristgerecht erneuert worden sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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