Geblitzt: Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 27,0, FR Darmstadt- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland- Pfalz in Speyer wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Akzeptieren Sie nicht vorschnell die drohenden Strafen, denn diese Messstelle ist für die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Blitzers bekannt. Es handelt sich um ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Die von ihm vorgenommenen Messungen sind so fehlerhaft, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem erfolgten Einspruch eingestellt werden. Mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen das auch gelingen.

Die Messweise dieses Geräts ist zwar einfach erklärt, aber auch sehr fehleranfällig. Lasersignale erfassendie Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten erlauben ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und eine  Weg- Zeit- Berechnung hat  dann die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber durch überlange Messstrecke entsteht eine Signalkegel, der eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit eine fehlerhafte Datenaufnahme verursacht. Dieser Serienfehler tritt so häufig auf, dass allein wegen ihm fast jede zweite Messung falsch ist. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein überzeugender Nachweis möglich, dass wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Für eine korrekte Datenerfassung ist es notwendig, dass der Messsensor genau im rechten Winkel zur Straße justiert wird. Oft ist aber der Aufbau nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Häufig fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten. Wird dieses festgestellt, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung erloschen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Andreas Junge für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Auf dessen Grundlage werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907.

Foto(s): andreas junge

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