Geblitzt: Heiligenroth, BAB 3, km 88,07, Gem. Heiligenroth (Höhe Lidl) FR Köln- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird von der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Speyer ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers gegen diesen Vorwurf vorzugehen. Denn wegen der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PolIScan Speed ist die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren hier weit über dem Durchschnitt.

Die Arbeitsweise dieses Blitzer ist einfach erklärt. Es werden Lasersignale ausgesandt, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Fahrzeuge im Messbereich reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten sind dann die Grundlage einer Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die hier überlange Messstrecke ist schon allein die Ursache für viele Funktionsfehler. So kommt es durch sie zu einer Signalauffächerung und damit verbunden auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verursachte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse liefert. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, was Zuordnungsschwierigkeiten verursachen kann. Dann ist der Bußgeldstelle kein überzeugender Nachweis möglich, dass auch tatsächlich die angegebenen Werte zu dem Auto auf dem Foto passen. Oft ist der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Sollte in der Akte der vorgeschriebene  Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlen oder ist die Geräteeichung abgelaufen, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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