Geblitzt Hohe Börde, Nordgermersleben, BAB 2, km 108.800, Ri. Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird in einem Anhörungsbogen vorgeworfen, Sie hätte hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann droht bei mehr als 20 km/h ein Punkt und schon ab 26 km/h wird ein Monat Fahrverbot ausgesprochen. Fahranfänger müssen mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Doch dies lässt sich vermeiden. Geblitzt hier mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dieser sehr umstrittene Blitzer hat zahlreiche Schwachstellen.

Die Geschwindigkeit wird durch das Ausstrahlen von Laserimpulsen bestimmt. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Hierdurch kann die Fahrzeit für die festgelegte Messstrecke bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden. Sobald der zulässige Höchstwert überschritten ist, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Testreihen haben aber ergeben, dass verzerrte Rückstrahlsignale bei etwa der Hälfte aller Messungen zu fehlerhaften Geschwindigkeitsangaben führen. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Ferner werden die relevanten Daten bei über 50 % aller Vorgänge außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen. Dann ist das gesamte Verfahren einzustellen.

Für eine korrekte Messung ist die fehlerfreie Einstellung des Scanwinkles eine Grundvoraussetzung. Dieser regelt die Justierung zur konkret vorhandenen Fahrbahnneigung. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Gerade dabei geschehen aber die meisten Aufbaufehler. 

Deswegen fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, wird die Messung bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht als ordnungsgemäß eingestuft.

Ferner hat der Blitzer auch große Zuordnungsschwierigkeiten bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten. Dann ist der Bußgeldbehörde im Einspruchsverfahren kein Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich vom abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Sollte die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen sein oder sich in der Messakte kein Eichschein befinden, ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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