Geblitzt: i. H. Raststätte Fuchsberg, BAB 20, km 95,6, in Ri. Rostock- Bußgeld vermeiden!

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Sollte Sie hier der Blitzer erfasst haben, wirft Ihnen die Bußgeldstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg ein Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit von 130 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat. 

Sie erhalten zunächst einen Anhörungsbogen, reagieren Sie nicht, folgt 4-6 Wochen später der Bußgeldbescheid. Aber die meisten Bescheide sind angreifbar und die möglichst frühe Mandantierung eines erfahrenen Verteidigers, kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

An dieser Messstelle sind es meist die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen. Dieses ist seit seiner Einführung eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Zwar wurde auf Grund der massiven Kritik durch die Rechtsprechung die Software ausgetauscht. Aber die spezifischen Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind geblieben.

Der Blitzer sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus. Die werden vom entgegenkommenden Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt. Dadurch ist die Erstellung einer Objektkontur und  mittels einer Weg- Zeit- Laser- Impulsmessung die Bestimmung der Zeit möglich, die für die eingegebene Messstrecke benötigt wird. Mit diesen Daten wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Diese einfach zu erklärende Messmethode hat aber ihre Schwächen. Es ergeben sich Zuordnungsschwierigkeiten bei sogenannten Kolonnenfahrten oder nebenher fahrenden Autos.

Werden Lichtsignale von unterschiedlichen Fahrzeugteilen reflektiert, kann es häufig passieren, dass der Blitzer diese als von einem Karosserieteil zurückgesandt registriert. Dieses führt natürlich zu einer Verfälschung der Zeit- und damit Geschwindigkeitsbestimmung zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen tritt dieser Serienfehler auf und er ist auch bei Ihrer Messung nicht ausgeschlossen.

Nicht selten sind durch Aufbau- oder Auswertefehler durch das Personal. Die ungenaue Einstellung des Scanwinkels oder die falsche Bedienung der Messschablone bei der Fotoauswertung sind nur einige relevante Beispiele.

Daher legt der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich fest, dass eine Schulung der Beamten vor deren Einsatz zu erfolgen hat. Ist ein entsprechender Nachweis nicht in der Akte, kann die Geschwindigkeitsbestimmung nicht als genau bewertet werden.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen, was auch nicht selten passiert, ist die Messung zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. In diesem werden die gefundenen Fehler dokumentiert und deren Auswirkung auf Ihre Messung umfangreich begründet.Damit es die Basis für Beweisanträge, mit denen dem Gericht  die Ungenauigkeit Ihrer Geschwindigkeitsbestimmung  nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist dann ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit erfolgreich in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Sein Büro ist in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu dem hier zuständigen Gericht spielt für die Verteidigung keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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