Geblitzt in 10115 Berlin, Platz vor dem Neuen Tor, ggü. Hnr. 4- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Wenn Ihnen an dieser Messstelle vorgeworfen wird, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten, lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers.

Denn egal was Sie als juristische Laie vortragen, mit absoluter Sicherheit folgt dem Anhörungsbogen in drei bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid.

Dabei liefert das verwendete Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed genug Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ist seit Jahren für seine Fehleranfälligkeit bekannt.

Durch eine fehlerhafte Datenverarbeitung stimmt bei etwa der Hälfte aller Messungen die angegebene Geschwindigkeit nicht mit der tatsächlich gefahrenen überein.

Bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen wird der Messwert sehr häufig nicht korrekt zugeordnet. Dann wurde das abgebildete Fahrzeug tatsächlich gar nicht von dem Blitzer gemessen. Denn die Messung der Geschwindigkeit und die Anfertigung des Blitzerfotos erfolgen nicht gleichzeitig. Bei hohem Verkehrsaufkommen führt dieser zeitliche Abstand zu falschen Zuordnungen.

Oft ist der Scanwinkel nicht exakt eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Sollte sich in der Akte kein Nachweis finden, dass eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät stattfand, ist das Verfahren einzustellen.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

In Zusammenarbeit mit einem der anerkanntesten Gutachterbüros Berlin und Brandenburgs stellt Rechtsanwalt Andreas Junge entsprechende Beweisanträge, mit denen die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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