Geblitzt in 12163 Berlin, Schildhornstraße 69 in Richtung Gritzner Straße-Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. An dieser Strecke werden mittels zweier Blitzer Geschwindigkeit- und Rotlichtverstöße registriert. Bei beiden  Messstellen wird der gleiche Messgerätetyp verwandt.

Als Ergebnis einer deutschlandweiten Studie, deren Gegenstand verschiedene Messgerätetypen waren,  konnte festgehalten werden, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technische Standards nicht eingehalten wurden, weitere 62 Prozent keine überzeugende Beweiswürdigung aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Für den Erfolg eines Einspruchs kann also viele Ursachen geben. Entscheidend ist aber fast immer der Standort des Blitzers, dessen technische Wartung und natürlich am wichtigsten der Gerätetyp.

Der größte Trumpf für die Verteidigung sind an dieser Messstelle  die möglichen Fehlerquellen des Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. 

Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist meist nicht ohne Beanstandungen. Sehr oft haben Betroffenen den Eindruck, dass beim Anfahren noch keine Rotschaltung vorlag, sondern dies erst wenige Sekunden später geschah. Die Erklärung dafür ist meist ganz einfach und liegt nicht in einer Sehstörung der Fahrer.  Regelmäßig gibt es Veränderungen der Ampeleinstellungen, ohne dass diese, wie es zwingend erforderlich wäre, in der Software des Gerätes eingegeben werden. Dadurch entstehen sekundenlange Zeitfenster, in denen die Messung durch das Gerät eben nicht mit der tatsächlichen Ampelphase übereinstimmt. Dieser Fehler ist in den Rohmessdaten dokumentiert und kann bei deren Auswertung ebenfalls durch einen technischen Gutachter nachgewiesen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang, egal ob Geschwindigkeit- oder Rotlichtverstoß, ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder den  Gerichten ein Gefallen tun muss noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich zu Ihren Gunsten aufzeigt.

Auf der Grundlage dieses technischen  Gutachtens kann vor Gericht  ein Beweisantrag gestellt und die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden. Das Ergebnis ist entweder ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema