Geblitzt in 12277 Berlin, Bahnstr./Wehnertstr., Fahrtrichtung Albanstr.- Bußgeld vermeiden!

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Um die Einhaltung der hier erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zu überwachen, wird hier ein mobiles Messgerät des Typs Poliscan Speed aufgestellt. Obwohl dieses noch ein Standardmessgerät der Berliner Polizei ist, sind dessen Schwächen in der gerichtlichen Praxis unzählige Male aufgezeigt worden.

Dieser Blitzer tastet die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern mittels Laserstrahlen, die in einem rechten Winkel ausgestrahlt werden, ab. Ankommende Fahrzeuge werden erfasst und senden diese Strahlen zum Blitzer zurück. Die dann durchgeführte Weg- Zeit- Messung ermöglicht ein Bestimmen der Durchschnittsgeschwindigkeit.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt dazu, dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich des Blitzers sind. Dann ist oft kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde.

Ebenfalls ist das Entstehen eines Impulskegels zu verzeichnen, jedenfalls ab einer Messlänge von 15 Metern. Dieser führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und ist die Ursache, dass bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden.

Oft ist auch der Messwinkel falsch eingestellt. Die dadurch bedingten Schrägmessungen haben automatisch zu hohe Geschwindigkeitswerte als Ergebnis.

In Berlin werden die Gerätewartungen oft nicht regelmäßig durchgeführt, was zu einem Ablauf der Geräteeichung führt. In diesen Fällen muss die gesamte Messung verworfen oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.






Foto(s): andreas junge

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