Geblitzt in 12489 Berlin Tp/kp, Ernst-Ruska-Ufer, Ri. Köpenicker Str.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben? Dann hat der Standardblitzer der Berliner Polizei, ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed, den Geschwindigkeitsverstoß festgestellt. 

Doch so häufig dieser Geräteytp auch verwandt wird, seine Fehleranfälligkeit wurde in unzähligen Bußgeldverfahren nachgewiesen.

So führt eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeitswerte angezeigt werden. Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Dies ist die Ursache, warum  es zu Zuordnungsschwierigkeiten kommt, wenn sich mehrere Objekte im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Ein zweifelsfreier Nachweis, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen wurde, ist dann oft nicht möglich. Ungenauigkeiten bei der Messwinkelfixierung führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Dafür reicht schon die Abweichung um ein Grad. Der Hersteller fordert ausdrücklich, dass die Messbeamten vor dem Einsatz an dem Gerät geschult werden. Findet sich in der Akte kein dementsprechender Nachweis, muss die Messung verworfen werden. Gleiches gilt wenn die Eichung des Blitzers abgelaufen ist. Zumindest muss dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

 Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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