Geblitzt in 13158 Berlin Pk Friedrich-Engels-Str. 172, Rtg. Pastor-Niemöller-Pl.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen.

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid unangenehm und teuer werden. Schon ab 21 km/ h zuviel droht ein Bußgeld in Höhe von 80 € und ein Punkt. Bei 26 km/h sind es 100 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dieses wird alle 5 km/h erhöht. So droht etwa bei einer Überschreitung um 51 km/h ein Bußgeld in Höhe von 280 €, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Dieses kann für Wiederholungstäter und Betroffene in der Probezeit noch jeweils erhöht werden.

Doch ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Die Schwachstellen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, sind ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät hat bei der Hälfte aller Messungen Schwierigkeiten bei der Berechnung der genauen Geschwindigkeit. Durch fehlerhafte Rückstreusignale sind bei ca. 50 % aller Vorgänge, die angegebenen Geschwindgkeiten nicht in Übereinstimmung mit den tatsächlich gefahrenen. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Teilweise werden Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs von 20m - 50 m vor dem Gerät verarbeitet. Dieses entspricht nicht der Gerätezulassung und ist deswegen angreifbar.

Der Blitzer hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern u.ä. Verkehrssituationen. Dann ist nicht immer sicher herleitbar, ob tatsächlich das gemessene Fahrzeug abgebildet wurde.

Von größter Bedeutung für eine genaue Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels. Mit diesem wird der Blitzer an die Fahrbahnneigung angepasst. Sogenannte "Schrägmessungen" verursachen automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Durch die teilweise mangelnden Kenntnisse der Beamten geschehen hier die meisten Anwendungsfehler.

Damit diese vermieden werden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals vor dem Einsatz. Ist eine solche Fortbildung in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Nicht selten sind die Wartungsintervalle nicht eingehalten und deswegen die Geräteeichung abgelaufen. Wird dies festgestellt, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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