Geblitzt in 13403, Berlin Rd, BAB A 111, Ri. Nord- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor? Zwar können die Folgen ein hohes Bußgeld, mehrere Punkte oder ein Fahrverbot sein, jedoch kann Ihnen dies ein erfahrener Verteidiger dies ersparen. Denn hinter der Bezeichnung Geschwindigkeitsmessgerät verbirgt sich ein Einseitensensor des Typs ESO 3.0. 

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Die auf dem Messbalken aufgebauten Sensoren registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede auf einer Messstrecke von 25 Metern.

Dies führt aber dazu, dass schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Datenerfassung negativ beeinflussen. Auch das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern hat diese Wirkung. Die Länge der Messstrecke führt auch dazu, dass mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst werden können. Dann kann die Bußgeldstelle nicht fehlerfrei nachweisen, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist der Messwinkel nicht exakt justiert. Die automatische Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitswerte. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messstrecke annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Analyse Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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