Geblitzt in 13503, Berlin Rd, A 111, LG – AS Schulzendorfer Straße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h überschritten haben? Dann lohnt es sich von Anfang gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen.

Dieser stationäre Blitzer ist ein Lasermessgerät, dessen fehleranfällige Messmethode die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs liefert.

Es werden Lasersignale ausgesandt, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesandt werden. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die  Messstrecke benötigten Fahrzeit. Hieraus wird die Geschwindigkeit berechnet.

Gerade hier ist aber fast immer ein hohes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen. Dieses kann bei diesem Blitzertyp aber Zuordnungsschwierigkeiten hervorrufen. Messung und Auslösen der Kamera erfolgen nicht zeitgleich. Nicht selten ist dann in der Akte kein direkter Nachweis, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Die Länge der Messstrecke führt natürlich zu einer Auffächerung der Lasersignale. Dieses kann zu verzerrten Rückstrahlsignalen und einer fehlerhaften Datenverarbeitung führen. Bei mindestens jeder zweiten Messung stimmen deswegen die angegebene und die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht überein.

Nicht immer werden die Wartungsarbeiten genau ausgeführt. Ist beispielsweise der Scanwinkel um ein Grad verfälscht kommt es automatisch zu überhöhten Geschindigkeitsangaben.

Ist die Eichung des Gerätes nicht rechtzeitig erneuert worden, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.






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