Geblitzt in 13627 Berlin, Siemensdamm Lima70/73 Fahrtrichtung Westen- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Berlin wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Stelle die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten vier Wochen ein Bußgeldbescheid und dessen Strafen können teuer werden.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell der strafschärfende Vorsatz angenommen und Fahranfängern wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren vorgeschrieben. 

Allerdings lohnt es sich bei dieser Messstelle einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwächen und Fehler bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet kurze Laserimpulse aus, welche den Fahrbahnbereich auf einer Länge bis zu 75 Metern abtasten und zwar in einem Winkel von 45 Grad. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die von den ankommenden Fahrzeugen zu dem Gerät zurückgesandt werden. Mittels dieser Daten erfolgt die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die lange Messstrecke führt aber zwangsläufig zu einer Auffächerung der Laserstrahlen. Der dadurch entstehende Signalkegel verzerrt die Rückstrahlsignale und verfälscht damit die Geschwindigkeitsberechnung. Bei mindestens jedem zweiten Bescheid stimmen die angegebenen Werte nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit überein.

Der zeitliche Abstand zwischen Messung und Auslösen der Kamera führt insbesondere bei einem dichten Verkehrsaufkommen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung des Fahrzeugs. Ein sicheres Indiz ist die Abbildung eines weiteren Fahrzeugs auf dem Bild.

Oft ist nach Wartungen der Scanwinkel nicht exakt eingestellt. Dabei führt schon die geringe Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Die Messung wird ebenfalls verworfen, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die auswertenden Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Falls die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen ist, wird die gesamte Messreihe annulliert, zumindest ist ein hohe Toleranzbereich von 20 % zu gewähren. 

Die Geschwindigkeitsmessung wird auch annulliert, wenn “messtechnische Gründe” vorliegen (10-Meter-Strecke nicht erreicht). Dieses wird aber nicht exakt durch das Gerät wiedergegeben, sondern dieser Fehler wird erst bei genauen Überprüfung bemerkt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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