Geblitzt in 14055, Berlin Ch/Wi, BAB 115, km 26,3, Ri. Dreieck Nuthetal- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen eine Überschreitung der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger die drohenden Strafen ersparen. Denn die Hauptangriffspunkte der Verteidigung sind hier die Beschilderung und vor allem die Schwächen des hier aufgestellten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed.

Nachdem die beiden Fahrspuren zusammengeführt werden, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ürsprünglich 40/60 km/h auf 80 km/h und später 100 km/h erhöht. Für die an der Messgeldstelle geltenden 80 km/h gibt es (obwohl diese Regelung schon seit Jahrzehnten gilt, keine  verkehrsrechtlichen Anordnungen und amtlichen Beschilderungspläne. Daher kann eine rechtlich einwandfreie Beschilderung angezweifelt werden. Dieses Argument kann bei Grenzfällen über die Rechtmäßigkeit eines Punktes oder eines Fahrverbotes entscheiden.

Viel gravierender sind aber die Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts. Bei diesem führt eine ungenaue Datenerfassung dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden.

Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen wurde.

Oft ist der Messwinkel nicht genau an die Fahrbahn angepasst. Diese falsche Justierung verursacht sogenannte "Schrägmessungen" und damit automatisch zu hohe Geschwindigkeitswerte.

Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messfehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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