Geblitzt in 14055, Berlin Ch / Wi., BAB 115, Ri. Dreilinden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Das in Ihrem Anhörungsbogen benannte Geschwindigkeitsmessgerät ist an dieser Messstelle ein Einseitensensor des Typs ESO ES 8.0. Der vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß kann mit Hilfe der Fehlerquellen dieses Blitzers meist widerlegt werden.

Das Messprinzip beruht auf der Registrierung der von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. 

Für eine exakte Geschwindigkeitsbestimmung muss der Messwinkel aber genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt sein. Oft ist dieses nicht der Fall und dann führen schon geringste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Außerdem können auch schon leichte Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, die Messung zu Ihren Ungunsten beeinflussen. Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräts, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher nachweisbar, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Ist der Blitzer nicht fristgerecht gewartet, kann die Eichung abgelaufen sein. In solchen Fällen ist nach eindeutiger Rechtsprechung entweder die gesamte Messreihe zu annullieren oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema